Warum das in Ihrer Woche auftaucht
Der EAA macht Barrierefreiheit für viele verbrauchernahe Digitalangebote in der EU zur Marktzugangsregel. Das Anwendungsdatum ist der 28. Juni 2025.
Klartext
Wenn Sie erfasste B2C-Digitalprodukte oder -dienste oberhalb der Kleinstunternehmensschwellen verkaufen, müssen Website, App oder Ecommerce-Pfad Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Deutschland setzt die Pflicht über das BFSG um.
Verwechseln Sie EAA nicht mit BITV allein. BITV ist die deutsche Regelung für den öffentlichen Sektor. Private EAA-Pflichten mappen in Audits meist auf WCAG Level AA.
Wo es wehtut
EAA tut weh, wenn ein Beschaffungsfragebogen oder eine Verbraucherbeschwerde nach Juni 2025 Nachweise verlangt und die Site noch bei Tastatur, Kontrast oder Formularlabels scheitert. Nachträgliches Nachrüsten kostet mehr als korrektes Bauen.
Was zu prüfen ist
- Fällt Ihr Angebot unter den EAA-Scope (B2C digital, oberhalb Schwellen)?
- Wurden Schlüssel-Templates gegen WCAG AA mit Tastatur- und Screenreader-Pfaden getestet?
- Gibt es einen benannten Owner für Remediation und einen Pfad zur Accessibility Statement?
Häufige Fragen
Was ist der European Accessibility Act?
Der EAA (Richtlinie 2019/882) verlangt für viele verbrauchernahe digitale Produkte und Dienste in der EU Barrierefreiheitsstandards, anwendbar ab 28. Juni 2025.
Gilt der EAA für reine B2B-Websites?
Der Scope fokussiert verbrauchernahe Produkte und Dienste. Reine B2B-Sites können außerhalb liegen; Consumer-Ecommerce, Banking und ähnliche Angebote sind im Scope. Rechtsberatung klärt Grenzfälle.
Was sollten Sie bei EAA-Readiness zuerst prüfen?
Scope bestätigen, zentrale User Journeys gegen WCAG AA auditieren und Ownership für Fixes zuweisen, bevor Enforcement-Druck kommt.
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