Warum das in Ihrer Woche auftaucht
Für Website-Betreiber zeigt sich die DSGVO in Live-Systemen: Analytics-Tags, Formulare, CRMs, Chat-Widgets und Cloud-Prozessoren. Eine Datenschutzerklärung allein belegt keine Compliance.
Klartext
Lädt Ihre Site Marketing- oder Analytics-Tools, brauchen Sie in der Regel vorherige Einwilligung und eine Ablehnen-Option, die ebenso einfach ist wie Akzeptieren.
Jeder Anbieter, der personenbezogene Daten für Sie verarbeitet, braucht einen AVV, bevor die Daten Ihre Kontrolle verlassen.
Personen können eine Kopie ihrer Daten verlangen oder Löschung beantragen. Sie brauchen einen Workflow mit Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist.
Fakten zum Behalten
Zuletzt geprüft
- Typ
- EU-/EWR-Datenschutzverordnung
- Auch genannt
- GDPR (General Data Protection Regulation)
- In Kraft
- 25. Mai 2018
- Website-Pflichten
- Rechtsgrundlage, Consent vor nicht notwendigen Tags, AVV, DSAR-Workflow
- Verwandte DE-Regel
- TTDSG für Speichern/Auslesen auf Endgeräten
- Geschwisterbegriffe
- DSAR (Auskunft), AVV / DPA (Auftragsverarbeitung)
Nicht dasselbe wie
- Nur eine Datenschutzerklärung als PDFDie Erklärung beschreibt Absicht. Die DSGVO fragt, was Live-Site, Tags und Prozessoren wirklich tun.
- Cookie-Banner-TheaterEin Banner ist keine Compliance, wenn Analytics vor Consent feuern oder Ablehnen schwerer ist als Akzeptieren.
- US-State-Privacy-GesetzeCCPA/CPRA und ähnliche Regime sind getrennt. EU-Traffic löst weiterhin DSGVO-Pflichten aus.
Wo es wehtut
Die DSGVO trifft, wenn eine Beschwerde oder Behörde fragt, was Ihre Site wirklich sendet. Teams merken es, wenn ein Cookie-Banner installiert ist und Google Analytics trotzdem beim ersten Besuch lädt.
Was zu prüfen ist
- Bleiben nicht notwendige Tags still, bis der Nutzer akzeptiert?
- Ist jeder Analytics-, CRM-, Chat- und Formular-Prozessor mit unterschriebenem AVV gelistet?
- Kann jemand eine Auskunft oder Löschung einreichen und einen echten Antwortpfad bekommen?
Häufige Fragen
Gilt die DSGVO für US-Unternehmen?
Ja, wenn Sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten (zum Beispiel Analytics bei EU-Besuchern). Der Firmensitz entfernt diese Pflicht für diesen Traffic nicht.
Reicht ein Cookie-Banner für die DSGVO?
Nein. Das Banner hilft nur, wenn nicht notwendige Tags bis zur Zustimmung blockiert bleiben, Ablehnen genauso einfach ist und Datenschutzerklärung plus AV-Verträge zum Live-Verhalten passen.
Was ist der Unterschied zwischen GDPR und DSGVO?
Es ist dieselbe Verordnung. GDPR ist der englische Name. DSGVO ist der deutsche Name. Deutsche Sites beachten zusätzlich nationale Regeln wie das TTDSG für Speichern und Auslesen auf Endgeräten.
Verwandte Begriffe
