Entscheidungshilfe zum BFSG
Gilt das BFSG für Ihre Website?
Entscheidend ist das Produkt oder die Verbraucherdienstleistung hinter der Website. Prüfen Sie sechs Punkte vor einem Barrierefreiheits-Audit.

Direkte Antwort
- Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für die in Paragraf 1 genannten Produkte und Verbraucherdienstleistungen. Eine Website ist der Zugangsweg. Ihr rechtlicher Umfang folgt der darüber erbrachten Dienstleistung.
- Beim Online-Handel geht es um einen digitalen Dienst über Website oder App. Er wird elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag erbracht. Den genauen Wortlaut enthält Paragraf 2 BFSG.
- Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach Paragraf 3 Absatz 3 ausgenommen. Die Definition verlangt weniger als zehn Personen sowie höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Erfasste Produkte brauchen eine eigene Prüfung.
- Ein WCAG-Scan entscheidet weder die rechtliche Pflicht noch die BFSG-Konformität. Halten Sie zuerst Dienstleistung, Verbraucherweg, Unternehmensnachweise, Ausnahmen, Seiten, Funktionen und Zuständigkeiten fest.
- Dieser Leitfaden bereitet eine erste Prüfung vor. Rechtliche Grenzfälle, Übergänge und Ausnahmen gehören zu einer qualifizierten deutschen Rechtsberatung.
Prüfung in sechs Schritten
Prüfen Sie jede Dienstleistung einzeln.
| Schritt | Frage | Beleg | Entscheidung |
|---|---|---|---|
| 1 · Angebot | Welches genaue Produkt oder welche Dienstleistung bietet das Unternehmen an? | Produktliste, Leistungsbeschreibung, Bedingungen, Kundengruppen | Produkte und Dienstleistungen getrennt erfassen |
| 2 · Gesetzliche Kategorie | Passt das Angebot zu einer Kategorie in Paragraf 1 BFSG? | Absatz und kurze Begründung | Erfasst, außerhalb der Liste oder rechtlich prüfen |
| 3 · Verbraucherweg | Wo fordert ein Verbraucher die Dienstleistung an oder schließt den Vertrag? | Seiten, App-Ansichten, Buchung, Bestellung, Bedingungen und Zahlung | Vollständigen Ablauf und Hilfsseiten markieren |
| 4 · Unternehmensnachweis | Erfüllt der Dienstleister die Definition eines Kleinstunternehmens? | Beschäftigte Personen, Umsatz, Bilanzsumme, Stichtag | Dienstleistung ausgenommen, Pflicht bleibt oder Mischfall prüfen |
| 5 · Besondere Regel | Könnte eine Inhaltsausnahme, ein Altvertrag, ein bereits eingesetztes Produkt, eine grundlegende Veränderung oder unverhältnismäßige Belastung relevant sein? | Inhaltskontrolle und Datum, Vertrag, Bewertung und Rechtsrat | Genaue Vorschrift anwenden oder ungenutzt lassen |
| 6 · Nachweise im Betrieb | Wer pflegt Leistungsinformation, technische Prüfungen, Korrekturen, Veröffentlichungen und Antworten an die MLBF? | Aufgabenliste, Prüfberichte, Befunde, Freigaben und Kontaktdaten | Personen, Termine und neue Prüfanlässe festlegen |
Erste Einordnung
Beginnen Sie bei der gesetzlichen Dienstleistung und folgen Sie ihrem digitalen Weg.
Online-Shops und Verbraucherverträge
Ein Verbraucher wählt oder konfiguriert ein Angebot, gibt Daten ein, akzeptiert Bedingungen und bestellt oder bucht online. Erfassen Sie alle Schritte bis zur Bestätigung, einschließlich Anmeldung, Sicherheit, Unterschrift und Zahlung.
Banken, Verkehr, Kommunikation und E-Books
Paragraf 1 BFSG nennt weitere Produkte und Dienste mit eigenen Grenzen. Leiten Sie deren Umfang nicht aus einer Shop-Checkliste ab. Nennen Sie die Kategorie und prüfen Sie die besonderen Vorgaben.
Unternehmens- und Kampagnenwebsites
Eine Unternehmenswebsite ist nicht allein wegen ihrer Form erfasst. Prüfen Sie, ob sie eine genannte Verbraucherdienstleistung erbringt oder zu deren vollständigem Ablauf gehört.
Gemischte B2B- und Verbrauchermodelle
Ein Unternehmen kann überwiegend Firmen beliefern und trotzdem einen Verbraucherdienst betreiben. Erfassen Sie Vertragspartner, Nutzer, Anfrage und Abschlussweg. Grenzfälle gehen in die Rechtsprüfung.
Kleinstunternehmen
Nutzen Sie Unternehmensbelege und trennen Sie Produkte von Dienstleistungen.
Nach Paragraf 2 BFSG beschäftigt ein Kleinstunternehmen weniger als zehn Personen und hat entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Paragraf 3 Absatz 3 nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.
Halten Sie Rechtsträger, Berichtszeitraum, Zahl der Personen, Umsatz, Bilanzsumme und Beleg fest. Prüfen Sie neu, wenn das Unternehmen wächst, umstrukturiert wird oder ein anderer Rechtsträger den Dienst übernimmt.
Die Ausnahme für Dienstleistungen führt bei erfassten Produkten nicht zum selben pauschalen Ergebnis. Kleine Hersteller, Einführer oder Händler brauchen eine produktbezogene Prüfung. Mischfälle gehören zu einer qualifizierten Rechtsberatung.
Ablauf und Seiten erfassen
Zeichnen Sie alle Schritte auf, die ein Verbraucher für die Dienstleistung braucht.
✓
**Einstieg und Angebot:** Einstiegsseiten, Suche, Kategorien, Produkt- oder Leistungsseite, Preis und Verfügbarkeit.
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**Auswahl und Zusammenstellung:** Filter, Varianten, Termine, Mengen, Voraussetzungen, Rechner und gespeicherte Auswahl.
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**Identifizierung und Anmeldung:** Registrierung, Anmeldung, Identitätsprüfung, Passwort-Wiederherstellung und weitere Sicherheitsstufen.
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**Vertrag und Zahlung:** Warenkorb, Buchung, Bedingungen, Einwilligung, Unterschrift, Adresse, Zahlung und Fehlerbehebung.
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**Bestätigung und Nutzung:** Bestätigung, Tickets, Downloads, Kundenkonto, Widerruf, Rückgabe und Hilfe.
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**Hilfsseiten:** Die [FAQ der Bundesfachstelle zum Online-Handel](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ-elektronischer-Geschaeftsverkehr/faq-elektronischer-Geschaeftsverkehr_node) leitet aus den allgemeinen Anforderungen und der Überwachung ab, dass die gesamte Website oder App des erfassten elektronischen Dienstes die Anforderungen erfüllen soll.
✓
**Drittanbieter:** Halten Sie Finanzierung, Entwicklung, Auswahl und Kontrolle von Widgets, Zahlung, Karten, Dokumenten, Medien und Marktplatzinhalten fest, bevor Sie eine Inhaltsausnahme annehmen.
Vorgaben und Nachweise
Machen Sie aus der BFSGV ein Nachweisregister für den laufenden Betrieb.
| Bereich | Nachweis | Abnahme | Neue Prüfung bei |
|---|---|---|---|
| Wahrnehmbare Information | Textalternativen, Untertitel, Gliederung, Kontrast und anpassbare Darstellung | Manuelle Prüfung mit echten Inhalten und assistiver Technik | Neuem Baustein, Medium, Dokument oder Gestaltungssystem |
| Bedienbarer Dienst | Tastaturweg, Fokus, Bedienelemente, Zeitgrenzen und Fehlerbehebung | Vollständige Abläufe mit Tastatur und assistiver Technik | Geänderter Bestellung, Buchung, Identität oder Zahlung |
| Verständliche Bedienung | Beschriftungen, Anleitungen, Fehler, Sprache und vorhersehbares Verhalten | Aufgabentests mit echten Daten und Fehlerzuständen | Neuem Formular, neuer Regel, Sprache oder Kundengruppe |
| Technische Verträglichkeit | Semantische Ausgabe, Namen, Rollen, Werte und Statusmeldungen | Codeprüfung sowie Browser- und Hilfsmitteltests | Aktualisierung von System, Baustein oder Drittanbieter |
| Funktionen im Online-Handel | Identifizierung, Anmeldung, Sicherheit, Unterschrift und Zahlung | Durchgängige Tests mit Fehlern und Wiederaufnahme | Änderung an Anbieter, Regel oder Ablauf |
| Information zur Dienstleistung | Zugängliche Beschreibung von Dienst, Anforderungen, Erfüllung und Behörde | Inhaltliche und technische Prüfung nach Anlage 3 BFSG | Änderung an Dienst, Nachweis, Behörde oder Ausnahme |
| Bearbeitung von Befunden | Befund, betroffener Ablauf, Gewicht, Korrektur, Nachprüfung und Freigabe | Unabhängige Nachprüfung des geänderten Wegs | Jeder relevanten Veröffentlichung und gemeldeten Barriere |
Informationen zur Dienstleistung
Veröffentlichen Sie die Angaben aus Anlage 3 BFSG.
Für eine erfasste Dienstleistung verlangt Anlage 3 BFSG zugängliche Angaben in den Geschäftsbedingungen oder an anderer deutlich wahrnehmbarer Stelle. Dazu gehören eine allgemeine Beschreibung, nötige Erläuterungen, die Erfüllung der anwendbaren Anforderungen und die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Die funktionalen Vorgaben stehen in der BFSGV. Paragraf 12 verlangt wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und technisch verträgliche Informationen, Websites und Apps. Paragraf 19 ergänzt Angaben zur Barrierefreiheit sowie Vorgaben für Identifizierung, Anmeldung, Sicherheit, Unterschrift und Zahlung.
Viele Unternehmen nennen die Seite Barrierefreiheitserklärung. Rechtsgrundlage und Aussagen müssen zum Dienst passen. Nennen Sie geprüften Umfang, Datum, Prüfer und die Belege, auf denen die veröffentlichte Beschreibung beruht.
Standards und Prüfung
Nutzen Sie WCAG und EN 301 549 als technische Belege mit klaren Grenzen.
Die WCAG liefern prüfbare Kriterien für Webinhalte. EN 301 549 umfasst weitere Anforderungen an Informations- und Kommunikationstechnik. Für die rechtliche Einordnung in Deutschland bleiben BFSG und BFSGV die Quellen.
Ein bestandener automatischer WCAG-Scan belegt nur die vom Werkzeug geprüften Punkte. Eine belastbare Prüfung umfasst ausgewählte Seiten, vollständige Verbraucherabläufe, Tastatur, Browser und Screenreader, Vergrößerung und Umbruch, Inhalte, Dokumente und relevante Zustände von Drittanbietern.
Halten Sie Standard und Version, Seiten, Funktionen, Testumgebungen, Hilfsmittel, offene Befunde, Ausnahmen, Prüfer und Datum fest. Leiten Sie aus einer Stichprobe keine Aussage über den gesamten Dienst ab.
Nächster Schritt: Compliance
Compliance-Check zu: BFSG-Pflicht für Websites
Schicken Sie uns den aktuellen Stand Ihrer Website. Wir antworten mit den Risiken, die wirklich zählen, nicht mit einer generischen Checkliste.
Rechtsstand mit Datum
- 28. Jun.
- 2025: Das BFSG gilt für die genannten Produkte und Verbraucherdienstleistungen nach dem gesetzlichen Stichtag.
- 27. Jun.
- 2030: spätestes Ende der besonderen Übergangsregel für bestimmte vor dem Stichtag geschlossene Dienstleistungsverträge.
- 100.000€
- Höchstbußgeld für bestimmte Tatbestände. Für die übrigen genannten Verstöße liegt das Höchstbußgeld bei 10.000 Euro.
Übergang, Ausnahmen und Aufsicht
Dokumentieren Sie die genaue Vorschrift und bereiten Sie Antworten an die MLBF vor.
Die Übergangsregeln in Paragraf 38 BFSG sind eng begrenzt. Bestimmte vor dem 28. Juni 2025 geschlossene Dienstleistungsverträge dürfen unverändert bis zum Vertragsende weiterlaufen, längstens bis zum 27. Juni 2030. Weitere Regeln betreffen bereits eingesetzte Produkte und ältere Selbstbedienungsterminals. Eine alte Website ist dadurch nicht pauschal ausgenommen.
Grundlegende Veränderung und unverhältnismäßige Belastung werden nach ihren gesetzlichen Bedingungen bewertet. Halten Sie Anforderung, Belege, Berechnung, Freigabe, mögliche Mitteilungspflicht, Prüftermin und weiterhin zugängliche Teile fest. Lassen Sie die Nutzung dieser Regeln rechtlich prüfen.
Die Länder haben eine bundesweit zuständige Marktüberwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) geschaffen. Laut FAQ der Bundesfachstelle arbeitet sie seit September 2025. Sie kann Dienstleistungen stichprobenartig prüfen, Korrekturen verlangen und Angebote einschränken oder untersagen. Paragraf 37 BFSG nennt je nach Tatbestand Höchstbußgelder von 100.000 oder 10.000 Euro.
Fragen aus Unternehmen
Diese Fragen gehören vor die Beauftragung von BFSG-Arbeit.
Gilt das BFSG für jede Unternehmenswebsite in Deutschland?
Nein. Das BFSG gilt für die in Paragraf 1 genannten Produkte und Verbraucherdienstleistungen. Eine Website wird relevant, wenn sie einen solchen Dienst erbringt oder unterstützt. Erfassen Sie Dienst und vollständigen Verbraucherweg vor dem technischen Audit.
Gilt das BFSG für eine B2B-Website?
Ein reiner Informations- oder Vertragsweg zwischen Unternehmen kann außerhalb der Verbraucherdienstleistung liegen. Die Bezeichnung B2B entscheidet den Fall nicht. Prüfen Sie, ob ein Teil der Website einen genannten Dienst für Verbraucher anbietet oder einen Verbrauchervertrag unterstützt.
Sind Kleinstunternehmen vom BFSG ausgenommen?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach Paragraf 3 Absatz 3 ausgenommen. Prüfen Sie weniger als zehn Personen sowie höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Erfasste Produkte und Mischfälle brauchen eine eigene Bewertung.
Ist WCAG 2.1 AA dasselbe wie BFSG-Konformität?
Nein. WCAG liefert wichtige Tests für Webinhalte. Die BFSGV enthält zusätzlich funktionale Vorgaben und Informationspflichten. Nennen Sie den verwendeten Standard und prüfen Sie den vollständigen Verbraucherweg sowie die Angaben nach Anlage 3.
Brauchen wir nach dem BFSG eine Barrierefreiheitserklärung?
Ein erfasster Dienstleister muss die Angaben aus Anlage 3 BFSG zugänglich in den Geschäftsbedingungen oder an anderer deutlich wahrnehmbarer Stelle bereitstellen. Die Seite kann Barrierefreiheitserklärung heißen. Inhalt und Rechtsgrundlage müssen zum Dienst und zu den Belegen passen.
Welche Bußgelder sieht das BFSG vor?
Paragraf 37 BFSG nennt für bestimmte Tatbestände bis zu 100.000 Euro und für die übrigen aufgeführten Verstöße bis zu 10.000 Euro. Die Behörde kann zuvor Korrekturen verlangen und ein nicht konformes Angebot einschränken oder untersagen.
Von der Rechtsprüfung zum technischen Nachweis
Bringen Sie Dienstleistung und Verbraucherweg in das Audit.
Senden Sie die Prüfung in sechs Schritten, Geschäftsbedingungen, Ablaufübersicht, Plattformen, bekannte Barrieren und vorhandene Testberichte. Wir übersetzen den bestätigten technischen Umfang in ausgewählte Seiten, vollständige Abläufe, Testumgebungen, Hilfsmittelprüfungen, Befunde und Nachtests.
Die Leistung beschreibt das EAA- und BITV-Barrierefreiheits-Audit. Der Kostenleitfaden für Barrierefreiheits-Audits zeigt vergleichbare Anfragefelder. Die rechtliche Einordnung und Nutzung gesetzlicher Ausnahmen bleiben bei Ihrer Rechtsberatung.
Verfasst von
Vineet Talwar
Co-Founder, Tech & Operations bei Some Tech Work. WordCamp-Speaker in Europa und Asien und Host des WP-Shoutout-Podcasts.
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